Aktuelle Informationen

Die Jury tagte am 23.11.2021. Die Ergebnisse des Wettbewerbs stehen nun fest! Weiterlesen…

Bekanntgabe der Teilnehmenden in der Stufe 2

Der Termin der Bekanntgabe der Juryentscheidung zur Teilnahme an der zweiten Wettbewerbsstufe (voraussichtlich 3 Teilnehmende pro Kategorie) verschiebt sich auf voraussichtlich 4.10.2021. Der Grund liegt in der Verlängerung der Einreichfrist und in der hohen Anzahl der Einreichungen.

Frist verlängert!

Die Frist zur Einreichung für den Ideenwettbewerb „LandArt in den Neckarschleifen – Steilgehen für die Kunst“ wurde kurzfristig bis 27.9. verlängert.

Aufgrund einiger Nachfragen von Künstlerinnen und Künstlern wurde die Einreichfrist nun um eine Woche verlängert. Ansonsten gelten die Bedingungen zur Einreichung auf dieser website.

Frage: Do you have an English version please?

Antwort: The documents / the competition is in german language. If you have questions in details, please let us know.  

Frage: In welchem Kostenrahmen bewegen sich die Kunstwerke minimal und maximal?

Antwort: Ein Kostenrahmen ist nicht festgelegt: Die Kosten sollten reell und nachvollziehbar dargestellt sein. Um die Finanzierung der Skulpturen / Landmarke / Performance können sich die Auslober erst kümmern, wenn die Ideen vorliegen bzw. ausgewählt wurden

Frage: Für welchen Zeitraum stehen die Kunstwerke mindestens vor Ort?

Antwort: Die Installation / Landmarke sollte mindestens eine Saison (Sommer-Herbst) vor Ort zu besichtigen sein, aber auch Ideen für mehrjährige Projekte sind willkommen. Die Performance kann auch einmalig sein.

Frage: Wie hoch müsste ein Landart Kunstwerk sein, damit es auch in der Ferne wahrgenommen werden kann? Also verdecken bewaldete Trassen die Sichtachse (mit der Zeit)?

Antwort: Die Flächen werden offengehalten. Zu einer Verwaltung / Verdeckung wird es in den nächsten Jahren nicht kommen. Wegen der Höhe gibt es die Einschränkung an einem Standort (Terrasenweinberg, Standort 1), dass dort der Helikopter die Nachbargrundstücke überfliegt von Mai bis Juli, um Pflanzenschutzmittel gegen Pilzbefall der Reben und Trauben auszubringen. Die Höhe muss ggf. im Detail abgestimmt werden.

Frage: Können die Besucher*innen auf den Terassen langgehen, also auch z.B. wenn gewünscht, auch das Kunstwerk betreten?

Antwort: Standort 1 (brachliegender Terrassenweinberg) kann Stand heute nur vom Weg bzw. Grundstück  unten aus betrachtet werden. Ob ein Zugang dorthin geschaffen werden kann, muss sich aus dem Projektverlauf ergeben.

Frage: Gibt es Strom vor Ort für eine Installation?

Antwort: Vor Ort gibt es keinen Stromanschluss. Stand heute kann nach Abstimmung nur temporär / tageweise Strom über ein Aggregat bereitgestellt werden.

Frage: Mit wieviel Auftritten / Tagen rechnen Sie ca. bei der Performance?

Antwort: Das ist nicht festgelegt, könnte aber bspw. zu1, 2 oder 3 Terminen (Start im Juni, Mitte / Spätsommer und am Ende der Saison) angedacht werden.

Frage: Ist nur vor Ort etwas erwünscht zu gegebenen Anlass oder kann im Rahmen der Aktionskunst auch durch bewohnte Gegend gezogen werden zwecks Aktion und evtl. Umfrage?

Antwort: Von der Idee her sind hier keine Grenzen gesetzt. In der Jury ist eine Person von der Stadt Lauffen am Neckar, die das ggf. einschätzen kann.

Frage: Mit wieviel Wind kann man dort am Standort im Weinberg rechnen?
Antwort:
Der Praktiker vor Ort sagt: „An der Hangkante oben etwas mehr, aber nicht zu doll. Unten in der Terrasse ist das ganze gut geschützt und von der Wetterseite abgewandt. Wind-Messwerte habe ich aber leider nicht“.

Frage: Ist der Standort für die LandArt-Installationen nun festgelegt?

Antwort: Es wurden durch die Auslober nun zwei mögliche Standorte ausgewählt. Auf beiden Flurstücken / Weinbergen sind Installationen / Skulpturen möglich. Standort 1 (Weinbergterrassen, derzeit brachliegend) ist von einem (Fahr-)Weg von unten einzusehen, Standort 2 (Weinberg ohne Terrassen, teilweise bepflanz) ist von oben einzusehen und anzufahren. Nähere Auskünfte zu den Standorten, Karte / Fotos zur Verortung auf Anfrage unter landart@ostarhild.de.

Frage:  Wie weit wird das Grundstück durch Besucher begehbar sein?

Antwort:  Standort 1 ist Stand August 2021 nur vom Weg aus zu betrachten. Ob ein weiterer Zugang zu den Terrassen geschaffen wird, muss im weiteren Projektverlauf geklärt werden. Standort 2 (oben) kann von den Besuchern begangen werden.

Frage: Was bedeutet konkret der letzte Satz im Pkt. 11 der Ausschreibung: „Realisierbarkeit im Rahmen der naturschutzrechtlichen Gegebenheiten“.  Welche naturschutzrechtlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen?

Antwort: Die Standorte liegen in einem Landschaftsschutzgebiet, dies bedingt, dass Eingriffe mit der Naturschutzbehörde abzustimmen sind. Eine Genehmigung hängt wiederum auch mit der Art des Eingriffs, den geschützten Arten vor Ort und mit der Besucherfrequenz zusammen. Zweitens sind die Trockenmauern nach § 33 des Bundesnaturschutzgesetzes als Biotope geschützt. Das können die Auslober mit den Behörden erst klären, wenn die Ideenskizzen vorliegen.

Frage: Mit welcher Lebensdauer des Kunstwerks rechnet der Auslober.

Antwort: Stand August 2021 sind sowohl temporäre als auch mehrjährige Installationen / Objekte denkbar.

Frage: Wie wird der Ort mit dem Kunstwerk vom Auslober abgesichert bzw. gepflegt?

Antwort: Das kann ohne die jeweilige Idee / Ideenskizze und Kostenangaben nicht vorab gesagt werden. Das hängt auch von der Finanzierung der Objekte ab, über die noch nicht entschieden ist. Deshalb sind dazu Angaben gefragt bei der Einreichung.

Frage: welches Budget stellt der Auslober für das zu realisierende Installations-Kunstwerk bzw. der Performance dem Künstler nach dem jetzigen Stand der Planung zur Verfügung?

Antwort: Zum Budget können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Das hängt auch davon ab, welche Förderer zur Umsetzung welcher Ideen angesprochen werden können. Die Auslober haben ein ernsthaftes Interesse an der Umsetzung der LandArt Installationen / Performance

Frage: Wie ist die Jury besetzt?

Antwort: Stand August Die Jury wird besetzt durch (Stand August 2021)

  • Vertreter der Lauffener Weingärtner eG (Auslober)
  • Sabine Hübl, Neckar ZaberTourismus
  • Monika Baumhof-Pregitzer, Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
  • Silvia Weidenbacher, Landschaftsarchitektin, Verband Region Stuttgart
  • Vertreter*in der Stadt Lauffen am Neckar
  • nn Vertreter*in aus dem künstlerischen Bereich
  • nn Vertreter*in aus der Zivilgesellschaft